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Gaststättengewerbe anmelden - Worauf müssen Sie achten?

Eine Gaststätte ist ein anmeldepflichtiges Gewerbe. Informieren Sie sich vor der Gewerbeanmeldung über die jeweiligen Vorschriften und Vorgaben. So haben Sie alle wichtigen Unterlagen parat und der Eröffnung Ihrer Gaststätte steht nichts mehr im Wege.

Gaststättengewerbe anmelden - Worauf müssen Sie achten?

Ist Ihr Unternehmen als Gaststättengewerbe anmeldepflichtig?

Stehende Gaststättengewerbe, beispielsweise Cafés und Restaurants, sind bei Neueröffnung generell anmeldepflichtig. Was ist darunter zu verstehen? Es handelt sich um ein feststehendes Gewerbe, sobald Sie einen Raum für Ihre Gaststätte mieten. Das gilt ebenso für einen Imbiss, Foodtruck oder einen regelmäßigen Stand auf dem Wochenmarkt. In allen genannten Fällen ist ein Gewerbeschein als Gastronom bei der Stadt zu beantragen. Die Ausnahme bilden Betriebe im Marktverkehr, wie beispielsweise Straußwirtschaften.

Gastronomiebetriebe in Unterkünften

Grundsätzlich benötigen Gastronomiebetriebe in Hotels und Pensionen eine Gaststättenkonzession. Eine Konzession ist nicht notwendig, wenn Sie:

  • nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen.
  • Getränke und Speisen nur Hausgästen zur Verfügung stellen.

Was sind die wichtigen „Hard-Skills“ um Ihre Gaststätte anzumelden?

Für die Eröffnung einer Gastronomie gibt es zwei wichtige Bedingungen: Die Anmeldung als Gewerbe und den Erwerb der Gaststättenkonzession.

Was ist eine Gaststättenkonzession?

Bei den meisten Gastronomiebetrieben handelt es sich um erlaubnispflichtige Gewerbe. Eine Gaststättenkonzession schützt den Verbraucher und stellt sicher, dass Sie als Gastronom über die Hygienevorschriften unterrichtet sind. Sie garantiert eine ordnungsgemäße Eröffnung Ihres Lokals. Jedes Gewerbe wo Kunden die Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehren, braucht eine solche Konzession. Darunter fallen Restaurants, Kneipen, aber auch Bäckereien mit einem integrierten Café. Lieferdienste die ausschließlich Kunden mit Speisen beliefern, benötigen keine Genehmigung. Da reicht ein Gewerbeschein.

Catering-Service und Imbisswagen

Bewirtschaften Sie einen Catering-Service oder einen Imbisswagen? In diesem Fall kommen Sie unter Umständen ohne Erlaubnis aus. Das gilt ausschließlich dann, wenn Kunden keine Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehren. Die Hygienebestimmungen für den Umgang mit Lebensmitteln sind bei Catering, Foodtruck und Co. aber genauso obligatorisch wie in einem Restaurant.

Wie erhalten Sie eine Gaststättenkonzession?

In den meisten Fällen sind die jeweiligen Behörden (Ordnungsamt, Kreisamt oder Gewerbeamt) dafür zuständig. Viele Ämter versuchen Selbstständigen mit Online Formularen das Leben leichter zu machen. Dadurch sparen Sie sich den Weg ins Amt. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob ein solches Vorgehen an Ihrem Standort möglich ist.

In manchen Bezirken ist die Anzahl der möglichen Konzessionen begrenzt. Ist dies an Ihrem gewünschten Standort der Fall? Möglicherweise findet sich ein Betrieb, der seine Erlaubnis an Sie abtritt. Im Notfall, sehen Sie sich besser nach einer anderen Ortschaft um.

Welche Unterlagen und Zusätze benötigen Sie?

Neugründer ohne gastronomische Erfahrung benötigen ein Formular darüber, dass sie den Gastättenunterricht bei der IHK erfolgreich absolviert haben. Mit einer gastronomischen Ausbildung ist der zusätzliche Kurs nicht notwendig. Hier reicht der Ausbildungsnachweis.

Jede Gastätte benötigt außerdem ein Bescheid, über die Hygienebelehrung des Gesundheitsamtes oder des Amtsarztes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein.

  • Eine Gaststätte verpflichtet sich Grundsätzlich hygienisch einwandfreie Lebensmittel zu servieren.
  • Missachtet ein Betrieb die Hygienevorschriften drohen neben dem Imageschaden, Geld- und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen.
  • Erstellen Sie sich ein eigenes Kontrollsystem auf Basis der HACCP-Grundsätze. Diese Gefährdungsanalyse bietet eine Schritt-für-Schritt-AnleitungSchritt-für-Schritt-Anleitung um ein ordnungsgemäßes Kontrollsystem für die Gastronomiehygiene einzubinden.

Neben dem Ausbildungsschein und dem Bescheid über die Hygienebelehrung, benötigen Sie noch folgende Formulare um die Konzession für Ihr Gaststättengewerbe zu erhalten:

  • Ein Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.
  • Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • Eine Kopie des Pacht- oder Mietvertrages der Räumlichkeiten, die sie nutzen wollen. Darüber hinaus eine detaillierte Beschreibung der Räume.
  • Nutzen Sie die eigene Immobilie für das Gewerbe, benötigen Sie einen Auszug aus den Grundbuch.
  • Falls Sie Umbaumaßnahmen planen gilt es, die genauen Grundrisse und Erklärungen zu den vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen.

Eine Konzession ist an Personen und Räumlichkeiten gebunden. Deswegen ist es kaum möglich, Inhalte nachträglich zu ändern. Bevor Sie das Gewerbe anmelden, füllen Sie das Konzept und den Businessplan möglichst vollständig aus. Sollte sich der Betriebsinhaber oder die Immobilie nach der erteilten Gaststättenkonzession ändern, muss eine neue Konzession beantragt werden.

Was sind wichtige „Soft-Skills“ für Ihre Gaststätte?

Der folgende Fragenkatalog gibt Ihnen Hinweise auf wichtige Aspekte, um ein Gaststättengewerbe anzumelden. Lassen Sie sich auf die Fragen ein und versuchen das ein oder andere in Ihr Konzept zu integrieren.

Zielgruppe, Marktsituation und Standortwahl

  • Wer sind Ihre zukünftigen Gäste und was erwarten diese? Dabei geht es vor allem um Speisen, Getränke und Einrichtung. Seien Sie von Ihrem Konzept überzeugt, damit Sie mit vollem Engagement bei der Sache sind.
  • Was sind die aktuellen Trends im Gaststättengewerbe und welche Entwicklungen lassen sich für Ihr Konzept adaptieren? Stichworte für aktuelle Tendenzen sind beispielsweise: Bio- und einheimische Lebensmittel, Entertainment- und Erlebnisgastronomie im hippen Straßencafé oder die exotische Gastroküche im hauseigenen Restaurant.
  • Was ist der passende Standort? Wählen Sie Ihren Standort mit Bedacht aus. Ist der Betrieb mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar? Wie sieht es aus mit der Kundennähe? Gibt es genügend Laufkundschaft? Wie hoch ist die Attraktivität des Standortes?
  • Welche alternativen Angebote gibt es in der Nähe? Wie sind die Preise bei den Wettbewerbern?

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Für eine Finanzierung durch ein Bankdarlehen, ist ein Businessplan in den meisten Fällen eine notwendige Hilfe. Verschiedene Anbieter helfen Ihnen dabei, einen zielorientierten Businessplan zu erstellen und erfolgversprechend durchzusetzen. Neben den üblichen Kosten für die Räumlichkeiten, Mitarbeiter, Gema und weiteren Faktoren, ist auch die Gaststättenkonzession kostenpflichtig. Die Beitragshöhe ist abhängig von den Verwaltungskostengesetzen der jeweiligen Stadt und der Art des Betriebes. Sie belaufen sich auf einen Rahmen von 50 bis zu 3500 Euro.

Finanzierung

Neben Banken und externen Kapitalgebern, unterstützt der Staat mit zusätzlichem Kapital. Staatliche Förderprogramme für Existenzgründer sind an bestimmte Bedingungen gebunden. Es werden überwiegend kleine und mittlere Jungunternehmen unterstützt. Dabei setzt die Institution in jedem Fall eine Eigenbeteiligung voraus.

Ein Gaststättengewerbe zu gründen bedeutet auch, sich mit einer Reihe an Formalitäten auseinanderzusetzen. Bevor Sie Ihre Gaststätte eröffnen, informieren Sie sich grundlegend darüber, was für ein rechtlich abgesichertes und erfolgreiches Gewerbe notwendig ist. Mit der passenden Strategie und genügend Ehrgeiz können Sie Ihr Gaststättengewerbe anmelden und erfüllen sich Ihren Traum vom eigenen Betrieb.