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Das Recht auf die Pause am Arbeitsplatz

Ob Mittagspause, Raucherpause oder „mal kurz die Beine vertreten“: Regelmäßige Pausen während der Arbeitszeit sind wichtig, damit Sie dauerhaft die Leistung erbringen können, die Ihr Chef von Ihnen erwartet. Diese Arbeitsunterbrechungen sind allerdings gesetzlich geregelt. Sie bieten Ihnen Rechte und Pflichten. Grundsätzlich gilt dabei: Erlaubt ist das, womit Sie sich am besten erholen können - und das darf ruhig viel Spaß machen.

Das Recht auf die Pause am Arbeitsplatz

Ihr gutes Recht

Im Arbeitszeitgesetz (§1, Abs. 1) klingt die Pausenregelung zunächst so: „Zweck des Gesetzes ist es die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer [...] bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten [...].“ In den folgenden Paragraphen ist dann auch klar geregelt, was das genau für Sie als Arbeitnehmer bedeutet. Prinzipiell ist die Länge der Pause, die Ihnen zusteht, an Ihre Arbeitszeit geknüpft:

  • 0 bis 6h: keine Pause
  • 6 bis 9h: mindestens 30 Minuten Pause
  • 9 bis 10h: mindestens 45 Minuten Pause

Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch z.B. Azubis, schwangere Frauen oder behinderte Arbeitnehmer. Für Sie gelten besondere Gesundheitsschutzregelungen am Arbeitsplatz.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer starken körperlichen Belastung ausgesetzt sind, sieht der Gesetzgeber zusätzlich mehrere kürzere „Entlastungspausen“ (mind. 5 Minuten) vor. Diese sollten aber ausdrücklich nicht in wenige längere Pausen zusammengezogen werden. Ansonsten würde die Wirkung der regemäßigen Entlastung und Entspannung zur Vermeidung von Arbeitsunfällen verpuffen.

Die Pausenpflicht

Eine Pause einzulegen ist also nicht nur Ihr Recht - sondern auch Ihre Pflicht. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßige Pausen anzuordnen (z.B. über entsprechende Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag) und diese im Zweifelsfall auch durchzusetzen. Bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich verankerten Pausenzeiten würde im Fall der Fälle sogar Ihr Versicherungsschutz am Arbeitsplatz erlischen. Die Pausen durchzuarbeiten ist übrigens auch dann nicht erlaubt, wenn Sie diese als reguläre Arbeitszeit vergütet bekommen. Dies stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 4 Arbeitszeitgesetz dar. Ergo: Ihr Pausenrecht bedeutet für Ihren Arbeitgeber eine Pausenpflicht.

Erlaubt ist, was Spaß macht - und mit dem Chef abgesprochen ist

Raucherpausen

Raucherpausen sind rechtlich eindeutig einzuordnen - aber in jedem Betrieb individuell geregelt. Laut Gesetz ist die Unterbrechung der Arbeit für eine Zigarette nicht mit dem Gang zur Toilette oder in die Kaffee-Küche gleichzusetzen. Grundsätzlich kann Ihnen Ihr Arbeitgeber also eine gesonderte Pause für Ihr Laster verwehren. Dieses Rauchverbot kann sich auch konsequent auf das gesamte Betriebsgelände erstrecken. In diesem Fall müssen Sie mit dem „Zigarettchen zum Kaffeechen“ bis zur wohlverdienten Pause oder gar bis zum Feierabend warten.

Was also anstellen mit der Pausenzeit? In vielen Betrieben, Büros oder Produktionsstätten sind kurze Unterbrechungen für eine kleine Erfrischung am Wasserspender oder einen frisch aufgebrühten Kaffee kein Problem und gehören quasi zur Unternehmenskultur. Ganz allgemein gilt: Sie können in der Pause - ob Sie nun 5 Minuten oder 60 Minuten lang ist - tun, was Sie wollen. Einzige Voraussetzung: Die Tätigkeit muss Ihrer Erholung dienen und Ihre Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Was das genau bedeutet, ist natürlich immer sehr subjektiv und sollte im Zweifelsfall mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen werden. Ob Sie nun am besten beim spontanen Shopping-Trip in die Stadt, beim Joggen durch den nahen Park oder bei einem ausgedehnten Mahl bei Ihrem Lieblingsitaliener am besten regenerieren: Ein kurzes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Vorhaben hilft schneller und leichter weiter als eine gesetzliche Regelung.

Weit über den Besuch der Kantine hinaus: Spiel, Sport oder Schlaf?

Sicher der Klassiker: In der Mittagspause wird geschlemmt und mit einem Döner oder einer leckeren Currywurst der Akku wieder aufgeladen. Manchmal ist aber auch das Gegenteil der Fall: Das fettige Essen liegt noch schwer im Magen, da kündigt der Pausengong bereits das nahende Ende der Erholungsphase an. Abhilfe schaffen folgende Alternativen, die sich hervorragend dazu eignen, „Work“ und „Life“ wieder in die sprichwörtliche „Balance“ zu bringen:

Für Sportliche: Tischtennis, Kicker oder Darts

Sicher eher selten, aber vielleicht eine gute Idee, wenn Sie über viel Platz und eine kleines gemeinsames Budget mit Ihren Kollegen verfügen: Verwandeln Sie Ihren Pausenraum in einen Indoor-Erwachsenen-Spielplatz! Elektronische Dartscheiben bekommen Sie für rund 100 Euro im Fachhandel. Kickertische für die Fußballpartie zwischendurch gibt es schon ab 200 Euro, vernünftige Tischtennisplatten liegen in etwa bei 300 Euro. Stellen Sie doch einfach mal ein „Kicker-Sparschwein“ oder eine „Darts-Kasse“ in der Kaffee-Küche auf. Je nach Größe der Belegschaft kommt man schnell auf ein ordentliches Budget. Das gemeinsame Spiel stärkt darüber hinaus auch noch den Zusammenhalt und die Kreativität im Team - vielleicht ja ein Argument für Ihren Chef, sich am Sparen zu beteiligen...

Für Entspannte: Power-Napping

Das gute, alte „Mittagsschläfchen“ heißt heute zwar „Power-Nap“, ist aber im Prinzip noch das Gleiche:

  • Suchen Sie sich eine ruhige Ecke, schalten Sie Ihr Telefon, Smartphone und PC oder Laptop unbedingt aus. Eine Sonnebrille hilft dabei, dem Körper Verdunkelung und Schlafenszeit zu signalisieren.
  • Zusätzlich können Kopfhörer mit entspannender Musik helfen, den Büro-Alltag für eine kurze Zeit zu vergessen.
  • Klingt komisch, ist aber so: Nehmen Sie kurz vor dem Nickerchen Koffein zu sich! Das Koffein entfaltet seine aktivierende Wirkung erst nach ca. 30-40 Minuten. Bis dahin dösen Sie seelenruhig und sind nach dem Schläfchen schneller wieder hellwach.
  • Stellen Sie sich einen Wecker. Sie sollten nicht länger als 20 Minuten schlafen, da Sie sonst in eine tiefere Schlafphase eintreten, die Ihnen das aufwachen erschwert und die erholsame Wirkung des Power-Naps verpuffen lässt.
  • Sagen Sie Ihren Kollegen Bescheid, dass Sie für mindestens 30 Minuten nicht gestört werden wollen.
  • Auch wenn Sie nicht schlafen können: Schließen Sie in jedem Fall Ihre Augen - und versuchen Sie zu entspannen!
  • Stehen Sie sofort auf, sobald der Wecker klingelt! „Snoozen“ macht das aufwachen nicht leichter, im Gegenteil. Ihr Körper kann sich durch das Schweben zwischen Schlafen und Aufwachen nur schwerer auf die bevorstehende Phase der Leistungsbereitschaft einstellen, und die erfrischende, aktivierende Wirkung des „Mittagsschläfchens“ wird verringert.

Für Ambitionierte: Das Fitnessprogramm

Die Mittagspause ist für viele Fitnessprogramme sicherlich zu kurz. Sie müssen ins Fitnessstudio fahren, duschen und wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren. Das ist nur selten zu schaffen. Und wenn doch, dann ist das ganze Unterfangen so stressig, dass von Erholung oder Entspannung keine Rede mehr sein kann. Doch es gibt auch spezielle 5-Minuten-Workouts für kurze Büropausen, die auch von den Belastungsspitzen her darauf ausgerichtet sind, Sie nicht zu stark zu beanspruchen. Wer Probleme mit dem Rücken hat, nutzt die Pause optimaler Weise mit Übungen, welche die entsprechende Muskulatur stärken und die schlimmsten Schmerzen und Verspannungen verhindern können.

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Abseits von Rechten und Pflichten: Halten Sie Ihre Pausen ein, so sind Sie länger leistungsfähig und gesund! Gut erholt gehen Sie mit mehr Spaß und Konzentration an Ihre Aufgaben. Zur Arbeit gehören Pausen, und die dürfen ruhig Spaß machen. Wenn Sie etwas besonderes vorhaben, besprechen Sie dies kurz mit Ihrem Chef. So gibt es kein böses Erwachen aus dem „Power-Nap“, die Tischtennis-Partie mit dem Kollegen wird nicht zum Vabanquespiel und Sie können Ihre Pausendöner genießen - mit Sicherheit.