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Kaffeevollautomat mieten oder leasen?

Ob Siebträgermaschine oder Kaffeevollautomat - die einmaligen Anschaffungskosten für die Maschine können ganz schön ins Geld gehen. Dennoch lohnt sich die Aufstellung schon bei kleinem Tassenverbrauch. Und um hohe initiale Ausgaben zu vermeiden, gibt es eine einfache Lösung - und die bietet weitere Vorteile, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben.

Kaffeevollautomat mieten oder leasen?

Eine Kaffeemaschine kommt im Büro schnell an Ihre Grenzen: Wer setzt den Kaffee auf? Ist genug für alle da? Ist der Kaffee in der Kanne noch heiß - oder vielleicht sogar von gestern? Eine Pad-Maschine löst zwar einige der Probleme, kann aber oft geschmacklich nicht überzeugen - das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt hier einfach nicht.

Die Versorgung aller Mitarbeiter mit Kaffee ist also unter Umständen eine knifflige Angelegenheit und die gemeinschaftliche Kaffeekasse ein Reizthema. Da jedoch für viele Kollegen der Kaffee am Morgen fest zum Ablauf des Arbeitstags gehört, sind viele Unternehmen oder Bürogemeinschaften auf der Suche nach einer adäquaten Lösung für die Versorgung der Belegschaft mit leckerem Kaffee. Am wichtigsten dabei: Geschmack und Kosten.

Hier zeigt sich auch schnell das größte Problem: Gute Kaffeevollautomaten sind teuer. Professionelle Geräte, die auch mit einem hohen täglichen Tassenbedarf zurechtkommen, können schnell 2.000 Euro und mehr kosten. Die Lösung: Kaffeevollautomaten mieten oder leasen statt kaufen. Schon ab einem täglichen Tassenbedarf von ca. 10 Tassen lohnen sich Mietmodelle für Büros. Große Unternehmen mit hohem Tassenbedarf können auf diesem Weg die Kosten für Kaffee und Co. sogar um bis zu 30 Prozent senken.

Miete oder Leasing?

Auch in kleinen Büros oder für selbstständige „Kaffeejunkies“ kann sich also der Vergleich von Angeboten zur Finanzierung von Kaffeevollautomaten lohnen. Hier bieten sich bei hochpreisigen, (semi-) professionellen Geräten grundsätzlich zwei unterschiedliche Modelle an: die Miete und das Leasing.

Bei der Miete eines Kaffeevollautomaten bleibt das vermietende Unternehmen Eigentümer der Maschine. Häufig erhalten Sie bei dieser Form der Finanzierung auch gebrauchte Geräte. Vorteil: Service, Wartung und Reparaturen oder Austauschgeräte werden in der Regel vom Anbieter der Kaffee-Miete getragen. Sie zahlen lediglich die monatliche Miete.

Das Kaffee-Leasing ist vom Prinzip her sehr ähnlich. Bei diesem Modell leisten Sie jedoch häufig neben der monatlichen Leasingrate auch eine Anzahlung auf das Gerät. Gegenstand von Leasingverträgen sind meist Neugeräte - am Ende der Laufzeit haben Sie dann die Möglichkeit gegen Zahlung des Restwerts die Maschine zu kaufen. Weitere Services und Bestandteile der Leasing- oder Mietverträge können individuell mit den Kaffeeservice-Anbietern abgesprochen und hinzugebucht werden.

Vorteil: Rund-Um-Service

Viele Anbieter von Mietmodellen für Kaffeevollautoamten bieten zusätzlich ein Rund-Um-Sorglos-Paket (Vollservice) an. Von den Kaffeebohnen, über Milch oder Milchpulver bis hin zu Bechern und Zubehör: Ihr Mietpartner beliefert Sie mit allem, was Sie für Ihre Lieblings-Kaffeespezialität benötigen. Durch den zentralen Einkauf sind die Bohnen & Co. hier oft günstiger zu haben, die Belieferung erfolgt automatisch und auf Bedarf - das spart noch einmal Kosten bei Lagerung und Logistik und macht die Miete oder das Leasing eines Kaffeevollautomaten für jedes Büro zu einer runden Sache.

Tipp: Das Modell „Rösterfinanzierung“

Eine Sonderform der Finanzierung stellt die Rösterfinanzierung dar. Bei diesem Finanzierungsmodell für Kaffeekonzepte in der Gastronomie kauft die Kaffeerösterei die gewünschte Kaffeemaschine für Sie. Sie leisten eventuell eine kleine Anzahlung. Im Gegenzug beziehen Sie über die vereinbarte Laufzeit Ihre Kaffeebohnen direkt und exklusiv von diesem Röster. Am Ende der Laufzeit gehört die Maschine dann Ihnen. Die Abwicklung der Rösterfinanzierung geschieht meist auch über Ihren Kaffee-Miete-Anbieter. Diese haben gute Kontakte zu den Röstereien und können Sie unabhängig zu dieser Finanzierungsform beraten.